Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Dienstleistungen
Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
Geburtsurkunde beantragen
Hausgeburt dem Standesamt melden
Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
Kinderreisepass
Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Übergeordnete Lebenslage: Geburt